Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden durch die gesetzliche Krankenversicherung vollständig übernommen.

Private Krankenversicherung/ Beihilfe

In der Regel übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang wird durch Ihre Police bestimmt. Sie können die jeweiligen Formalitäten bei Ihrer Versicherung ganz einfach erfragen und sich bei Bedarf direkt die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen. Psychotherapie ist ebenfalls Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Hier werden bis zu fünf probatorische Sitzungen vor Beantragung der eigentlichen Therapie übernommen. Im Falle einer weiteren Zusammenarbeit wird anschließend eine Kostenübernahme für die weitere Therapie beantragt. Bezüglich Ihrer privaten Zusatzversicherung gilt oben Genanntes. Die Kosten orientieren sich in beiden Fällen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeibeamte sowie Beamte der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten. Eine Kostenübernahme für eine psychotherpeutische Behandlung wird in der Regel ohne Probleme vollzogen.

Selbstzahler

Zudem besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Der Vorteil hiervon ist, dass lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir geschlossen und die Psychotherapie somit nicht über die Krankenkasse dokumentiert wird. Dies kann im Falle einer geplanten Berufsunfähigkeits- sowie Lebensversicherung, Verbeamtung oder Beantragung einer Rehabilitation unter Umständen von wichtiger Bedeutung sein. Anzahl, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen können individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung. Die Kosten der Therapie können bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).